„Änderungsvorschläge sind nur eine Verschlimmbesserung bisheriger Ideen!“

Der parlamentarische Diskussionsprozess zum GKV-Stabilisierungsgesetz ist in vollem Gange. Seit gestern kennen wir die Änderungsvorschläge der CDU/CSU und SPD Fraktion (siehe im Anhang). Von einer Kehrtwende in Sachen Tarifpflicht und deren Refinanzierung ist nichts zu erkennen. Diese Änderungsvorschläge sind nur eine Verschlimmbesserung bisheriger Ideen. Warum wir das so sehen, hat Christian Schultz, Sprecher der Arbeitgeberinitiative „ZukunftPflege NRW“ und Geschäftsführer der Diakonie-Stiftung Salem) in seiner Ad-Hoc-Stellungnahme zusammengefasst:

Die wichtigsten Risiken des CDU/CSU/SPD-Vorschlags:

1. Faktische Deckelung der Vergütung. Vergütungssteigerungen würden künftig grundsätzlich auf die Grundlohnsummenentwicklung nach § 71 SGB V begrenzt. Damit werden reale Kostenentwicklungen nur noch eingeschränkt berücksichtigt.

2. Gefährdung der Tarifrefinanzierung. Tariflich vereinbarte Lohnsteigerungen müssten weiterhin gezahlt werden, könnten aber nicht mehr vollständig refinanziert werden. Die im Entwurf vorgesehene Ausnahme deckt nur einen Teil der Differenz ab und ist zudem befristet.

3. Wirtschaftlicher Druck auch auf tarifgebundene und kirchliche Träger. Einrichtungen, die Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen anwenden, tragen das finanzielle Risiko. Wer gute Arbeitsbedingungen bietet, wird dadurch wirtschaftlich benachteiligt.

4. Verschärfung des Fachkräftemangels. Wenn tarifliche Entgelte nicht mehr vollständig gegenfinanziert werden, sinkt die Attraktivität der Sozial-, Pflege-, Reha- und Gesundheitsberufe. Dies erschwert die Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

5. Sachkosten bleiben unberücksichtigt. Inflation, Energiepreise, Digitalisierung, Investitionen und sonstige Kostensteigerungen entwickeln sich oft stärker als die Grundlohnsumme. Einrichtungen geraten dadurch zusätzlich unter Druck.

6. Risiken für die Versorgungsqualität. Wirtschaftlicher Druck führt langfristig zu weniger Investitionen, geringerer Innovationsfähigkeit und möglichen Einschränkungen bei Angeboten und Versorgungskapazitäten. Dies kann sich unmittelbar auf die Versorgung der Menschen auswirken.

Fazit:

Der Vorschlag stabilisiert kurzfristig die Finanzen der GKV, verlagert die Kosten jedoch auf die Leistungserbringer. Die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnsumme gefährdet die Tarifrefinanzierung, schwächt tarifgebundene und kirchliche Träger, verschärft den Fachkräftemangel und erhöht das Risiko für Qualitätseinbußen in der Versorgung. Wer gute Arbeit und gute Versorgung will, muss die tatsächlichen Personal- und Sachkosten auch verlässlich refinanzieren.